Grundsatzerklärung
Menschenrechte und Lieferketten

Als Sozial­unternehmen der Freien Wohlfahrts­pflege wirkt die Stiftung St. Franziskus im öffent­lichen, politischen und gesellschaft­lichen Raum und stellt sich dort entsprechenden Diskussionen. Die vorliegende Grundsatz­erklärung soll Mitarbeitenden, dem Vorstand und dem Stiftungsrat eine Orientierung geben, um im Umgang mit Menschen­rechten und Liefer­ketten im Interesse der Stiftung St. Franziskus zu entscheiden und zu handeln.


Grundsätze

1. Werte

Entsprechend ihrer Satzung, ihres Leitbildes und ihrer Tradition vertritt die Stiftung ein christliches Menschenbild wie Respekt, Toleranz und den Schutz der Schöpfung. Sie setzt sich auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Menschenrechte für eine offene und tolerante Gesellschaft ein. Die Mitarbeitenden, der Vorstand und der Stiftungsrat bekennen sich in ihrer Arbeit und als Einzelpersonen zu diesen Werten. Bei allen Aktivitäten der Stiftung kommen diese Werte zum Tragen und sie werden aktiv gelebt.

 

2. Sorgfaltspflichten der Stiftung

Die Stiftung erfüllt ihre Sorgfalts­pflichten im Rahmen des Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetzes (LkSG) durch die regelmäßige Durchführung eines Risiko­managements unter dem Beobachtungs­bereich „Lieferketten“. Die Stiftung analysiert dabei seine Beschaffungs­prozesse und es werden menschen­rechtliche und umwelt­bezogene Risiken beleuchtet. Die Stiftung hat eine Meldestelle eingerichtet, die auch eine anonymisierte Abgabe von Meldungen ermöglicht und unter Meldestelle zugänglich ist.

 

3. Verpflichtungen der Lieferanten

Die Stiftung erwartet von seinen Geschäfts­partnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschen­rechte und der Umwelt bekennen, sich zur Einhaltung angemessener Sorgfalts­prozesse verpflichten und diese Erwartungs­haltung wiederum an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten mit einem wesentlichen Umsatz­volumen für die Stiftung St. Franziskus dokumentieren dies ihrerseits durch die Abgabe eines unterschriebenen Lieferanten­kodex.