Grundsatzerklärung
Menschenrechte und Lieferketten
Als Sozialunternehmen der Freien Wohlfahrtspflege wirkt die Stiftung St. Franziskus im öffentlichen, politischen und gesellschaftlichen Raum und stellt sich dort entsprechenden Diskussionen. Die vorliegende Grundsatzerklärung soll Mitarbeitenden, dem Vorstand und dem Stiftungsrat eine Orientierung geben, um im Umgang mit Menschenrechten und Lieferketten im Interesse der Stiftung St. Franziskus zu entscheiden und zu handeln.
Grundsätze
1. Werte
Entsprechend ihrer Satzung, ihres Leitbildes und ihrer Tradition vertritt die Stiftung ein christliches Menschenbild wie Respekt, Toleranz und den Schutz der Schöpfung. Sie setzt sich auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Menschenrechte für eine offene und tolerante Gesellschaft ein. Die Mitarbeitenden, der Vorstand und der Stiftungsrat bekennen sich in ihrer Arbeit und als Einzelpersonen zu diesen Werten. Bei allen Aktivitäten der Stiftung kommen diese Werte zum Tragen und sie werden aktiv gelebt.
2. Sorgfaltspflichten der Stiftung
Die Stiftung erfüllt ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch die regelmäßige Durchführung eines Risikomanagements unter dem Beobachtungsbereich „Lieferketten“. Die Stiftung analysiert dabei seine Beschaffungsprozesse und es werden menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken beleuchtet. Die Stiftung hat eine Meldestelle eingerichtet, die auch eine anonymisierte Abgabe von Meldungen ermöglicht und unter Meldestelle zugänglich ist.
3. Verpflichtungen der Lieferanten
Die Stiftung erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt bekennen, sich zur Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung wiederum an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten mit einem wesentlichen Umsatzvolumen für die Stiftung St. Franziskus dokumentieren dies ihrerseits durch die Abgabe eines unterschriebenen Lieferantenkodex.