Gesundheitliche Versorgungsplanung
Unser Beratungsangebot für mehr Autonomie, Selbstständigkeit und Unterstützung zur Entscheidungsfindung. Denn wenn die Kräfte nachlassen, ist es tröstlich, in gewohnter Umgebung sicher umsorgt und begleitet zu werden.
Nicht alleine in der
letzten Lebensphase
Beratung und Leistungen für alle Beteiligten
In jeder Phase des Lebens können sich unsere Klientinnen und Klienten darauf verlassen, dass sie die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Der würdevolle Umgang mit Menschen in der letzten Phase ihres Lebens ist uns eine menschliche und christliche Aufgabe. Schwerkranken und gerade auch sterbenden Menschen ermöglichen wir bis zuletzt ein Leben in Gemeinschaft und Würde. Ganz im Sinne der Hospizidee nehmen wir sensibel alle Bedürfnisse wahr und beziehen nahestehende Personen ein. Spirituelle und den Alltag gestaltende Begleitung sowie lindernde Pflege und medizinische Versorgung sind Fundament unserer lebensbejahenden Grundhaltung. Konkretisiert wird diese Haltung in unserer Rahmenkonzeption für die Sterbe- und Trauerbegleitung, die unseren Mitarbeitenden Hilfestellung und Orientierung gibt.
Die Stiftung bietet ein individuelles Beratungsangebot, das sich am biografischen Hintergrund der Bewohnerinnen und Bewohner orientiert. In Anspruch nehmen können dieses Angebot die Klientinnen und Klienten, Angehörige beziehungsweise Betreuende oder die Personen gemeinsam. Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V ist für gesetzlich Versicherte kostenlos. Privatversicherte können im Vorfeld eine Kostenübernahme beantragen, um das Angebot in Anspruch zu nehmen.
Das Gesprächsangebot kann ein oder mehrere vertrauensvolle Gespräche beinhalten und nimmt die existentiellen Themen in dieser Lebensphase in den Blick. Die Gespräche sollen helfen, sich über die eigenen Werte und Haltungen Gedanken zu machen und die Vorstellungen und Wünsche dieser Lebensphase mit Hilfe des Gesprächsbegleitenden niederzuschreiben. Dabei bekommen Betroffene Unterstützung bei den Überlegungen, welche Aspekte von Lebensqualität für sie wichtig sind und welche Maßnahmen am Lebensende gewünscht werden.
Der Austausch über medizinisch-pflegerische Abläufe, die Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Behandlung kann genauso Thema sein wie die seelsorgerliche Betreuung und Sterbebegleitung am Lebensende. Für ärztliches Personal und Pflegekräfte sind die Erklärungen handlungsleitend, wenn die Willensbekundungen beispielsweise in Form einer Patientenverfügung erfolgen. Besonders wertvoll sind die Gespräche oft auch für die Angehörigen, weil sie von den Erwartungen, Ängsten, Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen erfahren und sich später für deren Umsetzung einsetzen können, insbesondere dann, wenn diese sich dazu nicht mehr äußern können.