Geld gebende Einrichtungen,
Finanzierungen und
verantwortliche Personen

Finanziert werden die Angebote der Stiftung St. Franziskus primär durch die jeweiligen öffentlichen Geld gebenden Einrichtungen. Grundlage hierfür sind die gemeinsam getroffenen Leistungs- und Entgelt­vereinbarungen sowie die jeweiligen Dienst­leistungs­verträge. Des Weiteren erfreuen sich unsere Aufgaben­felder der finanziellen Unter­stützung durch Kooperations­partner sowie Spenderinnen und Spender.


Unterstützung
zahlt sich aus

Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien

Das Aufgabenfeld steht unter der Leitung von Matthias Ries.

Die vier Bereiche werden von den Bereichs­leitungen verantwortet:

  • Stationäre Angebote: Matthias Krumhard
  • Ambulante und frauen­spezifische Hilfen: Andrea Fischer
  • Schulen und Tagesgrupen: Yvonne Lichtblau
  • Kinder­tages­stätten und sozialräumliche Angebote: Michael Kuner

Als weitere Ansprech­personen stehen Ihnen unsere Abteilungs­leitungen gerne zur Verfügung.

Die Betreuung erfolgt auf Grundlage des Sozial­gesetz­buches VIII:

  • Inobhut­nahmeplätze nach § 42 bzw. 42a auch für unbegleitete minder­jährige Menschen mit Migrations­hintergrund
  • Heimerziehung nach §§ 34 bzw. 35a sowie § 41
  • Ambulante Hilfen – Erziehungs­beistandschaft nach § 30 und Sozial­pädagogische Familien­hilfe nach § 31
  • Schul­begleitung nach § 35a
  • Betreuung in einer Tagesgruppe nach § 32
  • Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Kinder nach § 19

Infos
zum Download

Leistungs- und Entgeltvereinbarungen

Rahmenkonzeption der Kinder- und Jugendhilfe