Begleiteter Umgang
mit der Stiftung St. Franziskus
Eltern und ihre Kinder haben ein Recht auf Umgang miteinander – dies ist das sogenannte „Umgangsrecht“. Dieses Grundrecht besteht auch bei getrennt voneinander lebenden Elternteilen oder bei anderen problematischen Eltern-Kind-Konstellationen. Die Leistungen der Stiftung unterstützen diesen Umgang mit fachkundiger Beratung und sensibler Begleitung.
Unumgänglich für
optimale Unterstützung
Gemeinsam – und mit pädagogischer Begleitung
Beim „Begleiteten Umgang“ ist eine pädagogische Fachkraft der Stiftung beim Umgang zwischen den Eltern oder einem Elternteil und dem Kind oder den Kindern begleitend tätig. Währenddessen unterstützt die Fachkraft die Kinder und Eltern in schwierigen Situationen und sorgt auch dafür, dass der Umgangsverlauf nicht zu einer Gefährdung des Kindeswohls führt.
Mit den passenden
Rahmenbedingungen
Voraussetzungen für Begleiteten Umgang
Umgangsbegleitungen stellen eine Einschränkung des elterlichen Rechts auf Umgang mit ihrem Kind dar und müssen insofern fachlich begründet sein. Sie werden im Rahmen der Unterstützungsplanung eingesetzt. Dabei liegt mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vor:
- Familiengerichtlicher Beschluss
- Einvernehmliche Entscheidung (Eine beteiligte Person oder mehrere Beteiligte benennen die Notwendigkeit einer Umgangsbegleitung – daraufhin treffen die Beteiligten eine einvernehmliche Entscheidung für die Einrichtung eines Begleiteten Umgangs.)
- Antrag beim Jugendamt (Wünschen die Eltern oder andere berechtigte Personen einen Umgang, können diese die Unterstützung des Jugendamtes in Anspruch nehmen und einen entsprechenden Antrag stellen. Das Jugendamt prüft die Notwendigkeit als eigenständige Jugendhilfemaßnahme.)
- Familienrechtliche Anordnung (Hinweis: Legt das Gericht hierfür die Zeiten fest, ist es auf die Mitwirkung des Jugendamtes und des Trägers angewiesen.)
Fachkräfte handeln stets zum Wohle des Kindes
Für den „Begleiteten Umgang“ werden Fachkräfte eingesetzt. Diese führen Beratungsgespräche mit den Eltern und begleiten die Umgänge zum Wohl des Kindes. Im Umgang übernimmt die Fachkraft die beobachtende Rolle und interveniert, wenn die umgangsberechtigte Person unangemessen auf die Bedürfnisse des Kindes reagiert, seine kindlichen Bedürfnisse einschränkt und das Kind versucht negativ zu beeinflussen.
- 07721 202 98-5875
- 07721 202 98-5870
- andrea.fischer(at)stiftung-st-franziskus.de