Interessensvertretung Angehörigenbeirat
Der Angehörigenbeirat ist die Interessenvertretung aller Angehörigen und gesetzlichen Betreuenden der Menschen mit Behinderung, die in den Einrichtungen der Stiftung St. Franziskus leben und arbeiten. Die Beiratsmitgliederinnen und Mitglieder tragen dazu bei, dass sich die von der Stiftung betreuten Menschen so selbstbestimmt wie möglich leben können und individuell gefördert werden.
Angehörigenbeirat Erwachsene
Der Angehörigenbeirat
- tritt für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner und Beschäftigten ein
- bringt die Perspektive, Wünsche und Anregungen der Angehörigen/Betreuungspersonen ein
- berät und begleitet die Stiftung St. Franziskus bei aktuellen Herausforderungen und Zukunftsplänen
- unterstützt die Anliegen der Stiftung gegenüber Politik, Medien, Kostenträgern und Öffentlichkeit
- ist Ansprechperson für alle Angehörigen bei Fragen, Wünschen, Beschwerden oder Konflikten
Die Beiratsmitgliederinnen und Mitglieder werden von den jeweiligen Angehörigen bzw. gesetzlichen Betreuenden in den Wohn-, Tagesstruktur- und Arbeitsbereichen für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, ein Gespräch wünschen oder an einer Mitarbeit interessiert sind, sprechen Sie den Angehörigenbeirat gerne an.