Interessensvertretung Angehörigenbeirat

Der Angehörigen­beirat ist die Interessen­vertretung aller Angehörigen und gesetzlichen Betreuenden der Menschen mit Behinderung, die in den Einrichtungen der Stiftung St. Franziskus leben und arbeiten. Die Beirats­mitgliederinnen und Mitglieder tragen dazu bei, dass sich die von der Stiftung betreuten Menschen so selbst­bestimmt wie möglich leben können und individuell gefördert werden. 

Angehöriger läuft mit einem Junge mit Sehbehinderung übers Gelände

Angehörigenbeirat Erwachsene

Der Angehörigenbeirat

  • tritt für das Wohl der Klientinnen und Klienten sowie Beschäftigten ein
  • bringt die Perspektive, Wünsche und Anregungen der Angehörigen/­Betreuungs­personen ein
  • berät und begleitet die Stiftung St. Franziskus bei aktuellen Heraus­forderungen und Zukunfts­plänen
  • unterstützt die Anliegen der Stiftung gegenüber Politik, Medien, Kosten­trägern und Öffent­lichkeit
  • ist Ansprech­person für alle Angehörigen bei Fragen, Wünschen, Beschwerden oder Konflikten

Die Beirats­mitgliederinnen und .mitglieder werden von den jeweiligen Angehörigen bzw. gesetz­lichen Betreuenden in den Wohn-, Tages­struktur- und Arbeits­bereichen für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, ein Gespräch wünschen oder an einer Mitarbeit interessiert sind, sprechen Sie den Angehörigen­beirat gerne an. 

 

Armin Schwarz
Vorsitzender des Angehörigenbeirats Erwachsene Heiligenbronn