Unser Taub­blinden­zentrum

Einzigartig in Baden-Württemberg bei Taub­blindheit/­Hörseh­behinderung

Das Kompetenz­zentrum für Menschen mit Taub­blindheit/­Hörseh­behinderung der Stiftung St. Franziskus bietet einzigartige Leistungen für Menschen, deren Hören und Sehen – die beiden wichtigsten Sinne, um die Welt wahr­zunehmen – entweder ganz fehlt oder deutlich eingeschränkt ist. Die Taub­blindheit/­Hörseh­behinderung ist dabei eine Behinderung eigener Art und nicht einfach die Summe aus Seh- und Hör­schädigung – die Einrichtungen und Leistungen der Stiftung sind dement­sprechend auf diese Form der Behinderung eingestellt.

Lormende Hände

Spezifische Bedüfnisse,
spezifische Leistungen

Schule, Beratung und Früh­örderung

Ein Mensch, der von einer Hör­behinderung betroffen ist, nutzt in der Regel den Sehsinn, um seine Hörbeein­trächtigung auszugleichen. Umgekehrt nutzt ein Mensch, der von einer Seh­behinderung betroffen ist, seinen Hör­sinn verstärkt, um die Ein­schränkungen durch die Seh­behinderung so gering wie möglich zu halten. Sobald eine Kombination eines Seh- und Hör­verlustes auftritt, sind diese Ausgleichs­prozesse nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt möglich. Dadurch entsteht eine eigen­ständige Behinderung, bei der das Ausmaß der Hörse­hbehinderung sehr unter­schiedlich ist und sehr unter­schiedlich kombiniert sein kann.

Ende 2016 wurde Taub­blindheit/­Hörseh­behinderung in Deut­schland als Behinderung eigener Art anerkannt und das Merk­zeichen „TBl“ im Schwer­behinderten­ausweis eingeführt.

In unserem Sonder­pädagogischen Bildungs- und Beratungs­zentrum mit dem Förders­chwerpunkt Sehen (SBBZ Sehen) halten wir einen spezifischen Bildungs­gang sowie eine Sonder­pädagogische Beratungs­stelle speziell für Kinder und Jugendliche mit Taub­blindheit/­Hörseh­behinderung vor. Hier begleiten und beraten wir im Rahmen von Früh­förderung – von Geburt an bis zum Schul­eintritt – sowie mit unserem sonder­pädagogischen Dienst während des gesamten Schul­alters.

In unserem Schul­kinder­garten des SBBZ Sehen in Heiligen­bronn werden Kinder mit Taub­blindheit/­Hörseh­behinderung aufge­nommen und anhand eines ganz­heitlichen Bildungs- und Erziehungs­konzeptes spezifisch gefördert.


Vielfalt und
Partnerschaftlichkeit

Einzigartige Betreuungs-, Förder- und Arbeits­angebote

Seit 1860 begleiten wir Menschen mit Sinnes­behinderung – seit 2002 gibt es unser Kompetenz­zentrum für Menschen mit Taub­blindheit/­Hörseh­behinderung. Ständig haben wir unseren Leistungs- und Angebots­bereich erweitert, sodass unsere Klientinnen und Klienten heute von außer­gewöhnlich vielfältigen Wohn-/Förder- und Arbeits­angeboten (auch im Erwachsenen­bereich) profitieren. Hier erwartet sie geballtes Spezial­wissen und professionelle Fach­lichkeit, die ergänzt wird von unserer besonderen Haltung: Diese Haltung lebt von partner­schaftlichen Beziehungen und der Zusammen­arbeit im Dialog. Hierfür arbeiten unsere Fachkräfte inter­disziplinär mit den Fach­diensten der Stiftung zusammen, bieten viel­fältige Förder- und Betreuungs­angebote sowie Wohn- und Arbeits­möglich­keiten. In Summe ist dieses Leistungs­spektrum einzigartig in ganz Baden-Württemberg.


Spezielle
Kommunikation

Strukturiert kommuni­zieren und inter­agieren

Menschen mit Taub­blindheit/­Hörseh­behinderung benötigen eine besondere und intensive Form der Begleitung in ihrem Leben, die auch besonderer Formen der Kommunikation bedürfen. Diese sind abhängig von den jeweiligen Vorer­fahrungen der Betroffenen. So spielt es beispiels­weise eine Rolle, ob die Betroffenen hörend-sehend geboren und im Laufe des Lebens ertaubt/­erblindet sind oder ob sie bereits taub­blind/­hörseh­behindert geboren wurden.

Wir unterscheiden folgende Kommunikations­systeme: 

  • Lormen und Finger­alphabet
  • Taktiles Gebärden
  • Lautsprach­begleitende Gebärden
  • Phonem­bestimmtes Manual-System (PMS)
  • Bilder und Pikto­gramme
  • Brailleschrift und Schwarz­schrift
  • Bezugsobjekte und Gesten


Übersicht
Herbsttag