Unser Taubblindenzentrum
Einzigartig in Baden-Württemberg bei Taubblindheit/Hörsehbehinderung
Das Kompetenzzentrum für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung der Stiftung St. Franziskus bietet einzigartige Leistungen für Menschen, deren Hören und Sehen – die beiden wichtigsten Sinne, um die Welt wahrzunehmen – entweder ganz fehlt oder deutlich eingeschränkt ist. Die Taubblindheit/Hörsehbehinderung ist dabei eine Behinderung eigener Art und nicht einfach die Summe aus Seh- und Hörschädigung – die Einrichtungen und Leistungen der Stiftung sind dementsprechend auf diese Form der Behinderung eingestellt.
Spezifische Bedüfnisse,
spezifische Leistungen
Schule, Beratung und Frühörderung
Ein Mensch, der von einer Hörbehinderung betroffen ist, nutzt in der Regel den Sehsinn, um seine Hörbeeinträchtigung auszugleichen. Umgekehrt nutzt ein Mensch, der von einer Sehbehinderung betroffen ist, seinen Hörsinn verstärkt, um die Einschränkungen durch die Sehbehinderung so gering wie möglich zu halten. Sobald eine Kombination eines Seh- und Hörverlustes auftritt, sind diese Ausgleichsprozesse nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt möglich. Dadurch entsteht eine eigenständige Behinderung, bei der das Ausmaß der Hörsehbehinderung sehr unterschiedlich ist und sehr unterschiedlich kombiniert sein kann.
Ende 2016 wurde Taubblindheit/Hörsehbehinderung in Deutschland als Behinderung eigener Art anerkannt und das Merkzeichen „TBl“ im Schwerbehindertenausweis eingeführt.
In unserem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen (SBBZ Sehen) halten wir einen spezifischen Bildungsgang sowie eine Sonderpädagogische Beratungsstelle speziell für Kinder und Jugendliche mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung vor. Hier begleiten und beraten wir im Rahmen von Frühförderung – von Geburt an bis zum Schuleintritt – sowie mit unserem sonderpädagogischen Dienst während des gesamten Schulalters.
In unserem Schulkindergarten des SBBZ Sehen in Heiligenbronn werden Kinder mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung aufgenommen und anhand eines ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungskonzeptes spezifisch gefördert.
Vielfalt und
Partnerschaftlichkeit
Einzigartige Betreuungs-, Förder- und Arbeitsangebote
Seit 1860 begleiten wir Menschen mit Sinnesbehinderung – seit 2002 gibt es unser Kompetenzzentrum für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung. Ständig haben wir unseren Leistungs- und Angebotsbereich erweitert, sodass unsere Klientinnen und Klienten heute von außergewöhnlich vielfältigen Wohn-/Förder- und Arbeitsangeboten (auch im Erwachsenenbereich) profitieren. Hier erwartet sie geballtes Spezialwissen und professionelle Fachlichkeit, die ergänzt wird von unserer besonderen Haltung: Diese Haltung lebt von partnerschaftlichen Beziehungen und der Zusammenarbeit im Dialog. Hierfür arbeiten unsere Fachkräfte interdisziplinär mit den Fachdiensten der Stiftung zusammen, bieten vielfältige Förder- und Betreuungsangebote sowie Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten. In Summe ist dieses Leistungsspektrum einzigartig in ganz Baden-Württemberg.
Spezielle
Kommunikation
Strukturiert kommunizieren und interagieren
Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung benötigen eine besondere und intensive Form der Begleitung in ihrem Leben, die auch besonderer Formen der Kommunikation bedürfen. Diese sind abhängig von den jeweiligen Vorerfahrungen der Betroffenen. So spielt es beispielsweise eine Rolle, ob die Betroffenen hörend-sehend geboren und im Laufe des Lebens ertaubt/erblindet sind oder ob sie bereits taubblind/hörsehbehindert geboren wurden.
Wir unterscheiden folgende Kommunikationssysteme:
- Lormen und Fingeralphabet
- Taktiles Gebärden
- Lautsprachbegleitende Gebärden
- Phonembestimmtes Manual-System (PMS)
- Bilder und Piktogramme
- Brailleschrift und Schwarzschrift
- Bezugsobjekte und Gesten