Ein Stückchen Ewigkeit
Testament- und Nachlassspende
Etwas hinterlassen, etwas Gutes noch über die eigene Lebenszeit
hinaus tun – das können Sie durch eine Testamentsspende bewirken.
Ihr Nachlass oder Teile Ihres Nachlasses helfen dabei, für viele Menschen besondere Lebensräume und -perspektiven zu schaffen. Die Stiftung St. Franziskus ist eine Organisation voller Geschichte und Geschichten – bei uns wird Nächstenliebe an über 30 Wirkungsstätten gelebt. Unsere Arbeit wirkt weit in die Region hinein – mit Ihrem Nachlass für den guten Zweck, können auch Sie die Geschichte der Stiftung fortschreiben.
Rechtzeitig an alles denken
Ihre Möglichkeiten zur Nachlass-Regelung
Ihr letzter Wille ist eine sehr persönliche Angelegenheit und sollte gut vorbereitet werden. Schließlich geht es darum, was Sie wem nach Ihrem Tod weitergeben wollen und wie Sie es übertragen möchten. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Erbschaft:
Sie können eine Person als Erben oder Miterben einsetzen. Diese Person ist somit auch Ihr Rechtsnachfolger.
Vermächtnis:
Sie können auch Personen oder eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament bedenken, ohne sie als Erben einzusetzen. So können Sie zum Beispiel einen Teil Ihres Vermögens (einen Geldbetrag, eine Immobilie oder sonstige Vermögenswerte) einer gemeinnützigen Organisation oder Stiftung überlassen.
Möchten Sie weitere
Informationen?
Bestellen Sie hier Ihren
persönlichen Nachlass-Ratgeber
„Ein Stückchen Ewigkeit":
„Damit ich mich mit einem guten
Gefühl zurücklehnen kann.“
Unser Service für Sie
- Unverbindliche und individuelle Infogespräche
Etwas so Wichtiges wie Ihren letzten Willen regeln Sie nach reiflicher Überlegung. Wir sind bei diesem Prozess gerne an Ihrer Seite und informieren Sie zu den Themen:
• Wie verfasse ich ein Testament?
• Warum ist es sinnvoll ein Testament zu verfassen?
• Was passiert mit meinem Nachlass, wenn ich kein Testament verfasse?
• Wie kann ich meine besonderen Wünsche wirksam verfassen?
• Mein Kind hat eine Behinderung. Was muss ich bei der Testamentserstellung beachten?
Wir vermitteln Ihnen auch gerne entsprechende Kontakte zu einer Fachanwaltskanzlei, um Ihr Testament rechtlich einwandfrei aufzusetzen.
- Gut vorbereitet: Vorlagen und Checklisten
Zur besseren Planung können wir Ihnen ein Paket mit wertvollen Checklisten und relevanten Formular-Vorlagen zur Verfügung stellen.
- Der Nachlass-Ratgeber „Ein Stückchen Ewigkeit“
Unser Nachlass-Ratgeber gibt einen umfänglichen Überblick über das gesamte Thema „Testament- und Nachlassspenden“. Von Testamentsformen, über Erbschaftssteuer, bis hin zu Ihren Möglichkeiten zur Nachlassregelung, finden Sie viele wertvolle Informationen.
Bestellen Sie hier Ihren persönlichen Nachlass-Ratgeber.
- Veranstaltungen rund ums Thema Nachlass
Über das Jahr verteilt finden immer wieder verschiedene Infoveranstaltungen zu dem Thema Nachlass statt. Zur Übersicht klicken Sie bitte hier.
- Klosterführungen & Besichtigungen Quartier Heiligenbronn
Gerne erzählen wir Ihnen mehr über unsere Arbeit und laden Sie auf einen Rundgang über das Quartier in Heiligenbronn oder einen unserer anderen Standorte ein.
Machen Sie sich gerne selbst vor Ort ein Bild von der Stiftung St. Franziskus – Arbeiten für und mit Menschen.
Informationen anfragen
FAQ – häufige Fragen zum Thema Testament- und Nachlassspenden
Wenn Sie Ihre Nachkommen nach der gesetzlichen Erbfolge bedenken möchten, benötigen Sie kein Testament. Wollen Sie jedoch Ihr Hab und Gut an andere Personen oder z. B. an eine gemeinnützige Organisation zu anderen Teilen vererben, benötigen Sie ein Testament.
Damit wir, gemäß Ihrem letzten Willen, die Arbeit der Stiftung weiterführen können, geben Sie bitte folgende Adresse an:
Stiftung St. Franziskus
Kloster 2
78713 Schramberg
Sie können Ihr Testament selbst schreiben. Wenn es vollständig handschriftlich verfasst und mit Ort und Datum und Vor- und Familiennamen unterschrieben ist, ist es gültig.
Sie können Ihr Testament zu Hause aufbewahren, am besten an einem Ort, an dem es später von Menschen Ihres Vertrauens gefunden werden kann. Alternativ können Sie Ihr Testament auch beim zuständigen Amtsgericht verwahren.
Setzen Sie eine Person zum Erben ein, so ist diese Person damit Ihr Rechtsnachfolger und erbt Ihre Rechten und Ihre Pflichten. Sie können in Ihrem Testament auch Personen und gemeinnützigen Organisationen einen Teil Ihres Erbes vermachen, wie zum Beispiel eine Immobilie oder einen Geldbetrag. Es handelt sich dabei dann folglich um ein Vermächtnis.
Was Sie vererben ist allein Ihre Entscheidung. Das kann alles sein, was für Sie einen materiellen oder auch emotionalen Wert hat, z. B. Barvermögen, Immobilien, Sparbücher, Lebensversicherungen, Kunstgegenstände etc..
Im Rahmen von testamentarischen Zuwendungen und Schenkungen sind gemeinnützige Organisationen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns und unsere Arbeit schon jetzt unterstützen möchten.
Dies ist beispielsweise durch die Schenkung von Immobilien oder Grundstücken oder
durch eine größere Spende möglich.
Gerne informieren wir Sie dazu.
Mitten im Leben
Ihr Testament schafft Lebensräume und Lebensperspektiven
Mit Ihrem Testament schaffen Sie die Bedingungen, dass für viele Menschen gute Lebensräume
und -perspektiven geschaffen werden. Seien es Menschen mit Behinderung, alte und pflegebedürftige Menschen oder Kinder und Jugendliche – die Wirkungsbereiche, in die Sie sich einbringen können, sind vielfältig.
Sie möchten mehr über unsere Arbeit erfahren?
- 07422 569-3661
- 07422 569-3300
- nachlass(at)stiftung-st-franziskus.de
- 07422 569-3470
- 07422 569-3301
- nachlass(at)stiftung-st-franziskus.de