Zuweisung von Geldauflagen
Die von Strafgerichten oder Staatsanwaltschaften verhängten Geldauflagen können als Spende an die Stiftung St. Franziskus geleistet werden. Sie kommen damit direkt rund 5.500 Menschen zugute.
Sinnvoll
und gezielt helfen
Gutes tun mit Geldauflagen
Geldauflagen sind bei uns in guten Händen. Denn mit unseren Projekten helfen wir, Notlagen zu vermeiden. Zum Beispiel entwickeln wir neue Leistungsangebote für Familien mit besonderen Belastungen oder wir verhelfen benachteiligten Jugendlichen zur Teilhabe durch unser Projekt „Licht ins Dunkel“ u.v.m.
- Die Stiftung St. Franziskus steht für eine transparente Geldauflagenverwaltung.
- Wir sind als gemeinnützig anerkannt mit einem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Oberndorf vom 24. Januar 2020.
- Wir sind in der Liste des Oberlandesgerichtes Stuttgart eingetragen.
- Wir verwenden Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck; Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit.
- Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig: Wir führen ein Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Bußgeldern genutzt wird.
- Wir stellen sicher, dass über Geldauflagenzahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
- Wir bearbeiten Ihre Zuweisungen sorgfältig und informieren Sie zeitnah über eingehende und ausbleibende Zahlungen.
Als Strafrichter oder Staatsanwalt können Sie unsere Arbeit mit der Zuteilung von Geldauflagen direkt unterstützen. Vielen Dank dafür!
Geldauflagenkonto:
Kreissparkasse Rottweil
IBAN: DE91 6425 0040 0009 1859 02
BIC: SOLADES1RWL
Sie müssen eine Geldauflage an die Stiftung St. Franziskus zahlen? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Überweisung des Betrags.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Wir dürfen Ihnen für Ihre Zahlung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Ebenso dürfen wir mit Ihnen nicht über Ratenzahlung oder Aufschub der Zahlung verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das zuständige Gericht.
- Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft den Eingang jeder Zahlung schriftlich.
- Bitte geben Sie bei jeder Überweisung das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann können wir die Zahlung Ihrer Auflage zuordnen und sie dem Gericht fristgerecht bestätigen.
- Überweisen Sie Ihre Geldauflage bitte ausschließlich auf unser Bußgeldkonto:
Kreissparkasse Rottweil
IBAN: DE91 6425 0040 0009 1859 02
BIC: SOLADES1RWL
Verwendungszweck: Aktennummer
- 07422 569-3661
- 07422 569-3300
- isabel.vonau(at)stiftung-st-franziskus.de
- 07422 569-3386
- 07422 569-3300
- anja.westinger(at)stiftung-st-franziskus.de